Sind Sie vom BFSG befreit? Wenn Sie ausschließlich an Unternehmen verkaufen, wahrscheinlich ja. Wenn Sie ein Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Millionen Euro Umsatz sind, wahrscheinlich ja für Dienstleistungen. Aber das Wort wahrscheinlich ist entscheidend. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz schafft Ausnahmen, die auf dem Papier eindeutig aussehen, in der Praxis aber Verwirrung stiften.
Die B2B-Ausnahme: Klarer als gedacht
Das BFSG gilt für Dienstleistungen an Verbraucher — natürliche Personen, die außerhalb ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln. Wenn Ihre Kunden ausschließlich Unternehmen sind, gilt das BFSG nicht für Ihre digitalen Dienste. Sie müssen jedoch dokumentieren können, dass Sie keine Verbraucher bedienen.
Die B2B-Falle: Wenn Verbraucherzugang sich einschleicht
Die Befreiung gilt nur für Unternehmen, die ausschließlich andere Unternehmen bedienen. Sobald ein Verbraucher auf Ihren Dienst zugreifen kann — auch wenn das nicht Ihre Zielgruppe ist — schwächt sich die Befreiung ab. Ein "Kostenlos testen"-Button ohne Geschäftsverifizierung öffnet Ihren Dienst für Verbraucher. Das Prinzip ist funktional, nicht intentional: Nicht "wen wollen Sie bedienen?" sondern "wer kann auf Ihren Dienst zugreifen?"
Marktplätze und Plattformen
Marktplätze schaffen eine doppelte Compliance-Situation. Die Plattform muss als Dienstleister barrierefrei sein. Die einzelnen Verkäufer auf der Plattform sind ebenfalls für ihre Produktinhalte verantwortlich. Wenn Sie auf einem Marktplatz verkaufen, verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Plattform die BFSG-Konformität für Sie übernimmt.
Die Kleinstunternehmen-Befreiung: Zwei Bedingungen, beide erforderlich
Weniger als 10 Mitarbeiter UND Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Teilzeitkräfte werden als Vollzeitäquivalente (FTE) berechnet. Der Umsatzschwellenwert gilt für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr.
Die Wachstumsfalle: Befreiung über Nacht verlieren
Die Kleinstunternehmen-Befreiung hat keine Übergangsfrist. Sobald Sie einen der Schwellenwerte überschreiten, gilt das BFSG sofort. Kluge Unternehmen bauen Barrierefreiheit von Anfang an in ihre Produkte ein. Beginnen Sie Ihr Barrierefreiheits-Audit, bevor Sie den Schwellenwert überschreiten.
Produkte vs. Dienstleistungen: Die Befreiung deckt nicht alles ab
Die Kleinstunternehmen-Befreiung gilt nur für Dienstleistungen. Wenn Sie abgedeckte Produkte herstellen, importieren oder vertreiben (Computer, Smartphones, Tablets, Selbstbedienungsterminals, E-Book-Reader), gelten die BFSG-Produktanforderungen unabhängig von der Unternehmensgröße.
Die Verteidigung der unverhältnismäßigen Belastung
Unter §17 können Sie geltend machen, dass bestimmte Barrierefreiheitsmaßnahmen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Dies gilt nur für einzelne Anforderungen, nicht als Pauschalbefreiung. Sie müssen eine formale Bewertung dokumentieren. Standard-E-Commerce-Compliance-Kosten (5.000-30.000 Euro) gelten selten als unverhältnismäßig.
Entscheidungsbaum: Sind Sie befreit?
Frage 1: Verkaufen Sie Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher in Deutschland? Wenn nein (reines B2B mit verifiziertem Geschäftszugang) = befreit.
Frage 2: Stellen Sie abgedeckte Produkte her? Wenn ja = Produktanforderungen gelten unabhängig von der Größe.
Frage 3: Bieten Sie abgedeckte Dienste an? Wenn ja, weiter zu Frage 4.
Frage 4: Sind Sie Kleinstunternehmen (<10 Mitarbeiter UND <2M€ Umsatz)? Wenn ja = nur von Dienstleistungsanforderungen befreit.
Im Zweifel: kostenlosen Barrierefreiheits-Scan durchführen.