BFSG für Online-Shops: Was der deutsche E-Commerce jetzt ändern muss

BlogCompliance

BFSG für Online-Shops: Was der deutsche E-Commerce jetzt ändern muss

Deutsche Online-Shops stehen vor spezifischen BFSG-Herausforderungen, die informationelle Websites nicht haben. Produktfilter, die nur mit der Maus funktionieren. Warenkörbe, die den Tastaturfokus einfangen. Checkout-Formulare, die Fehler nur visuell anzeigen. Zahlungs-Widgets von Drittanbietern, die Ihr Team nicht gebaut hat, für deren Barrierefreiheit Ihr Unternehmen aber rechtlich verantwortlich ist. Dieser Leitfaden behandelt, was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz speziell vom E-Commerce verlangt.

Warum Online-Shops ein höheres BFSG-Risiko tragen

Das BFSG stuft E-Commerce als abgedeckte Dienstleistungskategorie ein. Jeder Online-Shop, der an Verbraucher in Deutschland verkauft, muss sich an das Gesetz halten — unabhängig vom Firmensitz. Die DataPulse-Studie testete 2.446 deutsche Online-Shops und fand 99 Prozent Nicht-Konformität. Die Abmahnungswelle ab August 2025 zielte fast ausschließlich auf Online-Shops ab.

Produktseiten: Bilder, Varianten und Bewertungen

Produktbilder brauchen Alt-Text, der das Produkt beschreibt. Variantenauswahl (Farbe, Größe) muss per Tastatur bedienbar sein. Sternebewertungen brauchen Textalternativen. Kundenbewertungen müssen navigierbar sein — dynamisch geladene Inhalte via aria-live ankündigen.

Produktfilter und Sortiersteuerungen

Facettennavigation ist der häufigste Fehlerpunkt. Jede Filtersteuerung muss mit Enter oder Leertaste bedienbar sein. Preisbereich-Slider brauchen Tastaturalternativen. Bei Filteranwendung müssen die Ergebnisse angekündigt werden. Aktive Filter müssen sichtbar und per Tastatur entfernbar sein.

Warenkorb-Barrierefreiheit

Die "In den Warenkorb"-Bestätigung braucht eine Screenreader-Ankündigung via aria-live. Der Mini-Warenkorb muss per Tastatur navigierbar sein. Mengenänderungen brauchen Labels mit Produktnamen. Der "Zur Kasse"-Button muss ohne Durchblättern aller Warenkorb-Artikel erreichbar sein.

Checkout-Flow: Der Bereich mit dem höchsten Risiko

Adressformulare müssen Browser-Autofill mit korrekten autocomplete-Attributen unterstützen. Mehrstufige Checkouts brauchen barrierefreie Fortschrittsanzeigen. Inline-Validierung muss Fehler in Echtzeit ankündigen. Fehlerbehebung muss möglich sein, ohne alle Daten erneut einzugeben (WCAG 3.3.4).

Barrierefreiheit bei Zahlungsintegrationen

Drittanbieter-Zahlungs-Widgets sind unter dem BFSG Ihre rechtliche Verantwortung. Testen Sie jede Zahlungsmethode mit Tastaturnavigation. Bieten Sie mindestens eine barrierefreie Zahlungsmethode an (Überweisung, Rechnung), um Ihr rechtliches Risiko zu reduzieren.

Suchfunktion

Die Sucheingabe braucht ein Label. Autocomplete-Vorschläge müssen mit Pfeiltasten navigierbar und mit Enter auswählbar sein. Suchergebnisseiten müssen die Ergebnisanzahl ankündigen.

Cookie-Banner müssen per Tastatur navigierbar sein. Der Fokus muss am Banner beginnen. Nach der Auswahl muss der Fokus zum Hauptinhalt wechseln. Prüfen Sie Ihre CMP-Konfiguration und aktivieren Sie den WCAG-Modus.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das BFSG für alle deutschen Online-Shops?

Das BFSG gilt für alle Online-Shops, die an Verbraucher (B2C) in Deutschland verkaufen. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Reine B2B-Shops sind ausgenommen.

Sind Drittanbieter-Zahlungs-Widgets meine Verantwortung unter dem BFSG?

Ja. Das BFSG macht den Diensteanbieter für das gesamte Nutzererlebnis verantwortlich, einschließlich eingebetteter Drittanbieter-Komponenten im Checkout.

Was ist der häufigste E-Commerce-BFSG-Verstoß?

Produktfilter, die nicht auf Tastatureingaben reagieren. Die meisten deutschen Online-Shops verwenden JavaScript-basierte Filter, die Mausklicks erfordern.

Scannen Sie Ihren Online-Shop jetzt

Finden Sie heraus, welche E-Commerce-Komponenten Ihrer Website die BFSG-Anforderungen nicht erfüllen.

Meinen Shop prüfen