European Accessibility Act 2025: Was Website-Betreiber jetzt tun muessen

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European Accessibility Act 2025: Was Website-Betreiber jetzt tun muessen

Die Frist des European Accessibility Act (EAA) vom 28. Juni 2025 ist verstrichen. Wenn Sie eine Website betreiben, die EU-Kunden bedient, ist die Schonfrist vorbei. Dieser Leitfaden deckt alles ab: EAA-Anforderungen, WCAG 2.1 AA-Standard, Strafen nach Land und eine praktische Compliance-Checkliste.

Was ist der European Accessibility Act

Der European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) ist ein EU-weites Gesetz, das verlangt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen fuer Menschen mit Behinderungen zugaenglich sind. Deutschland hat den EAA durch das Barrierefreiheitsstaerkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Die Bundesnetzagentur kann Bussgelder bis zu 100.000 EUR pro Verstoss verhaengen.

WCAG 2.1 AA Anforderungen

Der EAA verweist auf die europaeische Norm EN 301 549, die WCAG 2.1 Level AA entspricht. Vier Prinzipien: Wahrnehmbar (Alt-Text, Farbkontrast), Bedienbar (Tastaturnavigation), Verstaendlich (Seitensprache, Formularlabels), Robust (valides HTML, ARIA-Rollen).

Strafen in Deutschland und der EU

Deutschland: bis zu 100.000 EUR pro Verstoss. Spanien: bis zu 1.000.000 EUR. Niederlande: 900.000 EUR oder 10% des Umsatzes. Frankreich: 250.000 EUR bei Wiederholung. Italien: 5% des Jahresumsatzes.

Lesen Sie unseren vollstaendigen Leitfaden zu EAA-Strafen nach Land und unseren BFSG-Leitfaden.

Praktische Compliance-Checkliste

  1. Fuehren Sie einen automatisierten Accessibility-Scan durch. Verwenden Sie unseren kostenlosen Accessibility-Checker.
  2. Testen Sie die Tastaturnavigation manuell.
  3. Pruefen Sie Ihre Ueberschriftenstruktur.
  4. Beheben Sie Kontrastprobleme.
  5. Fuegen Sie Alt-Text zu allen Bildern hinzu.
  6. Beschriften Sie alle Formularfelder.
  7. Deklarieren Sie Ihre Seitensprache.
  8. Untertiteln Sie alle Videos.
  9. Veroeffentlichen Sie eine Erklaerung zur Barrierefreiheit.
  10. Richten Sie laufendes Monitoring ein. Unsere Monitoring-Plaene erkennen Regressionen automatisch.

Häufig gestellte Fragen

Ist meine Website vom European Accessibility Act betroffen?

Wenn Sie digitale Dienste fuer EU-Verbraucher anbieten, gilt der EAA wahrscheinlich, unabhaengig vom Sitz Ihres Unternehmens.

Welche Strafen drohen in Deutschland?

Die Bundesnetzagentur kann Bussgelder bis zu 100.000 EUR pro Verstoss verhaengen. Bei mehreren Verstoessen summiert sich dies schnell.

Wie pruefe ich die EAA-Konformitaet meiner Website?

Starten Sie mit einem automatisierten Scan auf web-accessibility-checker.com, dann manuelle Tests mit Tastaturnavigation und Screenreader.

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